Teilnahme als Juror PDF
Geschrieben von: Monika Quenzer   
Montag, den 23. Juli 2012 um 00:00 Uhr

Wer kann sich bewerben?

Als Juror kann man sich bewerben, wenn man die nachfolgenden Bedingungen erfüllt.

Welche Bedingungen sind einzuhalten?

  1. Über die zur Bewertung zugewiesenen Projekte müssen die Juroren Stillschweigen bewahren. Veröffentlichungen sind ebenfalls nicht zulässig.
  2. Die im Zusammenhang mit der Auswahl als möglicher Juror und mit der Auswahl als Juror erhobenen Daten werden zur internen Verwendung, zur Organisation und zur Durchführung des eureleA elektronisch gespeichert und nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben.
  3. Juroren werden auf der Homepage des eureleA mit Namen, Organisation und Sitz aufgeführt. Optional können Juroren per E-Mail Passbilder einreichen, die ebenfalls auf der Homepage dargestellt werden.
  4. Die Arbeit der Jury wird nach Möglichkeit vollständig elektronisch erfolgen. Zugänge, die Sie zu den eingereichten Projekten erhalten, dürfen nur zum Zweck der Jury-Tätigkeit genutzt werden.
  5. Juroren erhalten vom eureleA-Team mehrere Projekte zur Bewertung zugeteilt. Im Falle einer Befangenheit oder eines Interessenkonfliktes des Jurors im Bezug auf eine ihm zugeteilte Einreichung, ist der Juror verpflichtet dies umgehend mitzuteilen.
  6. Juroren verpflichten sich die Bewertungen der einzelnen ihnen zugeteilten Projekte jeweils spätestens zum Bewertungs-Einsendeschluss der jeweiligen Bewertungsrunde, anzugeben. Der genaue Bewertungs-Einsendeschluss der jeweiligen Bewertungsrunde wird den Juroren spätestens bei Zuteilung der Einreichungen vom eureleA-Team mitgeteilt. Die erste Bewertungsrunde wird vor Weihnachten abgeschlossen sein.

Welche Kosten entstehen?

Es entstehen keine Kosten.

Wie kann ich mich als Juror bewerben?

Für die Bewerbung als Juror müssen Sie sich auf unserer Seite registrieren und ein kurzes Bewerbungsschreiben an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. senden. Die Zustellung des Accounts per E-Mail gilt als Teilnahmebestätigung zum eureleA 2013.

Was muss eingereicht werden?

Bis zum Einsendeschluss muss für jedes zu beurteilende Projekt ein Bewertungsfragebogen an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gesendet werden. Den Bewertungsfragebogen finden Sie im Menu unter Dateien/Teilnahme.

Wie reiche ich meine Bewertungsfragebögen ein?

Nach dem Einsendeschluß der Projekte wählen Sie sich mit ihrem Account ein und können dann unter dem Menüpunkt Dateien alle Ihre zu bewertenden Projekte einsehen. Jedes Projekt liegt in einem Ordner der Form eureleA13_xxx vor. Für jedes Projekt füllen Sie einen Bewertungsfragebogen aus und senden uns diesen an unsere E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Wann ist der Einsendeschluss?

Der Einsendeschluss wird spätestens bei Zuteilung der Projekte per E-Mail mitgeteilt. Die erste Bewertungsrunde wird vor Weihnachten abgeschlossen sein.

Was geschieht nach der Einreichung?

Die Bewertungsfragebögen der Juroren werden ausgewertet, die weitere Beurteilung der Beiträge übernimmt die Senior-Jury.

Datenschutz

Sämtliche im Zusammenhang mit dem eureleA erhobenen Daten werden nur zur Durchführung des eureleA oder zur Vorbereitung der zukünftigen jährlichen wiederholten Ausschreibung des eureleA gespeichert. Die Einreichungsunterlagen der von der Jury ausgewählten Einreichungen werden durch die Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft in Druckwerken, auf Konferenzen, im Internet und/oder auf multimedialen Datenträgern der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. Juli 2012 um 10:44 Uhr